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GÜLTIGKEIT Küstenpatent
• BOAT SKIPPER KATEGORIE B |
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Küstenpatent für Motor- und
Segelyachten, Katamarane sowie Jet-Ski |
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Berechtigt
zum Führen aller Arten von Sport-, Vergnügungs- und Freizeitbooten |
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Kein
PS-Limit! Bootsführerschein ohne Einschränkung der Motorisierung |
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Bis 30 Bruttoregistertonnen
(je nach Bauart Yachten bis ca. 20
Meter Länge) |
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Bis 12 Seemeilen vor der Küste oder Insel |
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Bis 3 Seemeilen vor der Küste bzw.
Insel auch bei kommerzieller Nutzung (z.B. Taxiboot, gewerbliche
Fahrten) |
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UKW Seesprechfunkberechtigung innerhalb kroatischer Gewässer
(Pflicht bei Charteryachten!) |
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Fahrtgebiet: gesamte Adria (international anerkannt) |
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Mindestalter: 16 Jahre |
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Befristung: keine -
zeitlich unbegrenzt gültig! |
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Dieser Befähigungsnachweis ist Voraussetzung zum Chartern von
Motor- und Segelbooten sowie Jet-Skis. Führerscheinpflicht für
alle motorisierten Wasserfahrzeuge in Kroatien! |
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RECHTSGRUNDLAGEN
Küstenpatent • Boat Skipper B |
Kurzinfo Das kroatische Küstenpatent der Kategorie B ist ein
staatlicher Bootsführerschein, im gesamten Adria-Raum gültig und
wird auch in der Regel von allen anderen Uferstaaten international
anerkannt, da es sich um einen amtlichen, staatlichen Führerschein
handelt und Kroatien Mitglied der IMO*
ist, d.h. Ausbildung sowie Prüfung nach deren Reglement
abgewickelt werden. Anerkennung in Italien, Slowenien,
Griechenland laut bilateralen Abkommen und Auskunft der
zuständigen Behörden.
Hinweis für
deutsche Staatsbürger Der kroatische Bootsführerschein
(Kategorie B) ist im Heimatland Deutschland nicht gültig.
Hinweis für österreichische
Staatsbürger Der kroatische Bootsführerschein wird zum
Befahren der Meere anerkannt, für Binnengewässer in Österreich
(Flüsse, Seen, Donau) ist aber ein
österr.
Binnenführerschein vorgeschrieben.
Rechtsgrundlagen Die weltweite Anerkennung von
Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport-
und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend staatlich oder
behördlich geregelt. Das kroatische Küstenpatent der Kategorie B
«Boat
Skipper B» ist ein staatlicher,
amtlicher Bootsführerschein und im gesamten Adriaraum gültig.
Internationale Anerkennung nach Rücksprache mit Ihrem Vercharterer
bzw. Urlaubsziel. Kurs & Prüfung werden nach Bestimmungen der
IMO
und nach
STCW* abgehalten
(Kroatien ist Mitglied der IMO). In der Regel werden alle
amtlichen, staatlichen Küstenpatente von den Uferstaaten
gegenseitig anerkannt. Beachten Sie bitte, dass Binnen- und
Donaupatente (Seen & Flüsse) auf dem Meer keine Gültigkeit
besitzen.
*STWC=International
Convention on Standards of Training, Certification and
Watchkeeping for Seafarers (Internationales Übereinkommen über
Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen
und den Wachdienst von Seeleuten) ist eine UN-Konvention, die
1978 durch die International Maritime Organization (IMO) entstand.
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Genehmigung
zur Führung von Booten in Kroatien
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Der Bootsführer muss für das Befahren der
kroatischen Meeres-küstengewässer einen gültigen Bootsführerschein haben,
herausgegeben nach den Vorschriften in seiner Heimat. Ist kein Führerschein im
Heimatland (z.B. Österreich) vorgeschrieben, können Sie in Kroatien die Bootsführerprüfung
(Küstenpatent) ablegen, da in Kroatien absolute Führerscheinpflicht für
alle Boote mit Motor und auch für Jet-Skis gilt.
Die Schifffahrt ohne Bootsführerschein zieht
die strafrechtliche Verantwortung, und im Falle eines Unfalls während der
Schifffahrt, den Verlust der Rechte aus der Versicherung nach sich.
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RECHTSGRUNDLAGEN
• INFOS FÜR NAUTIKER • BOOTSVIGNETTE HR |
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Schifffahrtgesetz Österreich Bundesministerium
für Verkehr
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International
Maritime Organisation IMO
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IMO Abkommen - Liste
teilnehmender Staaten
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Infos für Nautiker & Bestimmungen
Kroatien 
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Preise
Bootsvignette Kroatien 
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Küstenpatent
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