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Motorbootführerschein Österreich
Zum Führen eines Motorbootes auf österreichischen Binnengewässer ist ein Befähigungsnachweis (Schiffsführerpatent) erforderlich.
Ausnahmen:
Ausländische Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsnachweis besitzen
Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW
Führer von Ruderfahrzeugen
Führer von Flößen
Führer von Segelfahrzeugen
Seit 1. Juli 2006 gibt es ein vorläufiges Schiffsführerpatent = vorläufiger Befähigungsausweis. Damit können Sie sofort nach bestandener Prüfung bis zum Erhalt des Schiffsführerpatentes (längstens 3 Monate) Fahrzeuge führen.
Hinweis:
Für die Übersendung des endgültigen Schiffsführerpatentes werden seitens der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH für die Ausstellung des „Schiffsführerpatentes 10m Seen und Flüsse" der Betrag von 27,40 Euro, bei Ausstellung des „Schiffsführerpatentes 10m Seen und Flüsse und dem Internationalen Zertifikat" 54,80 Euro (per Nachnahme) in Rechnung gestellt.